Haus erben, Erbgemeinschaft und Wohnrecht
Der Vater wohnt im früheren Familienhaus (welches ihm voll gehört), ist aber geschieden und hat eine neue jüngere Partnerin, aber nicht verheiratet. Es gibt drei Kinder als leibliche Kinder des Vaters. Der Vater hat angedeutet, das er seiner neuen Partnerin uneingeschränktes Wohnrecht im ehemaligen Familienhaus einräumen möchte, das im Vorzug eines Geldausgleiches für die Partnerin.