Gemeinschaftliches Testament, Pflichtanteil und zu kurze Erbfolge
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Dann bekam ich vom Nachlassgericht eine Kopie des Testaments mit dem Eröffnungsprotokollstempel. ... Aber ich habe auch das Testament meines Vaters genau durchgelesen. Es ist ein gemeinschaftliches Testament unter Eheleuten, d. h. zunächst erbt nur dann der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin, die Kinder sind zunächst ausgeschlossen, sie erben erst nach dem Tod des bzw. der Überlebenden.