Bisher gingen sowohl die Erben, wie auch der Anwalt des Nießbrauchers davon aus, dass der Nießbrauch für das "Haus" natürlich das Grundstück einschließt, der Nießbraucher folglich die Kosten des Grundstücks (Grundsteuer, Straßenreinigung, Schneeräumen) zu tragen hat und darüber verfügen kann. Da im Testament allerdings tatsächlich nur vom "Haus" gesprochen wird, das Grundstück aber nicht explizit erwähnt ist, geht nun das Finanzamt davon aus, dass der Nießbrauch nicht das Grundstück betrifft und die Grundsteuer von den Erben zu zahlen ist. ... – Könnten die Erben u.