Erbe ausschlagen - Krankenhaus Rechungen
vom 10.3.2008
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ferner beinhaltet der Vertrag neben einer Datenschutzerklärung folgenden Hinweis: „Für den Fall, dass keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialleistungsträgers, eines sonstigen öffentlich-rechtlichen Kostenträgers oder einer privaten Krankenversicherung vorgelegt wird oder die vorgelegte Kostenübernahmeerklärung nicht die Kosten aller in Anspruch genommenen Leistungen abdeckt, ist der Patient ganz bzw. teilweise als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes für die Krankenhausleistungen verpflichtet.“ Frage: Muss ich die Rechnungen für Krankenhaus, Notarzt und Feuerwehr bezahlen, wenn ich die Erbschaft ausschlage?