Nachdem Herr Müller sich jedoch über die Wohnungsgesellschaft Zutritt zur neuen Wohnung verschafft hat, ohne dass er als Mieter, bzw. als Erbe in Frage kommt, stellte er fest, dass die Gerätschaften fehlten. ... Zu diesem Zeitpunkt haben meine Schwester und ich allerdings bereits das Erbe ausgeschlagen, da uns einige Dinge bitter aufgestoßen sind und diese in Verbindung mit dem Herrn Müller stehen. ... (nicht in der neuen Wohnung gemeldet, Einbehaltung der Versicherungsauszahlung) -Könnte man Herrn Müller rechtlich belangen, sollte er Hinterlassenschaften, in welcher Form auch immer, entsorgt, oder eben mit in seine neue Wohnung genommen haben, ohne dass das Erbverfahren abgeschlossen ist und er definitiv nicht als Erbe in Betracht kommt?