Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: Von unserem Vater erhielten an ´Ausstattung´ meine älteren Geschwister (A - D): A im Jahr 1958 = 35.000,- DM, B im Jahr 1965 = 20.000,- DM C im Jahr 1966 = 30.000,- DM, D im Jahr 1972 = 75.000,- DM. Nach dem Tod unseres Vaters (Berliner Testament) verteilten meine Geschwister mit Einverständnis der Mutter noch für A im Jahr 1987 = 40.000,- DM u. ... Keines meiner Geschwister ist zu einem Ausgleich unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes bereit, obwohl zwischen den einzelnen Zuwendungen in jeweils unterschiedlicher Höhe eine Zeitspanne von über 40 Jahren liegt und obwohl keiner bestreitet, dass unser Vater eine Gleich- behandlung wollte.