Mein Auskunftbegehren,als Pflichtteilsberechtigter, wie den das Vermögen verwand wurde(lastenfrei Immobilie wurde 2003 veräußert, Sparbuch wies 2002 Kontostand von € 28000,00 auf) bekam ich über einen Anwalt meiner Schwester folgende Mitteilung: Anfechtung einer Schenkung aus 10/1996 über ein Grundstück von insgesamt 2360 qm, welches im gleichen Maße, je zur Hälfte 1180 qm meine Schwester, 1180 qm ich, an den Nachlass zurückzu- führen sei. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2315.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2315 BGB: Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil">BGB § 2315</a> mit Verweis auf § 2051 sehe ich das nicht so Ist meine Annahme richtig, denn ich möchte ja nicht den seinerzeitigen Erlös auch noch zur Hälfte meiner Schwester zukommen lassen. Für eine rasche Antwort bin ich dankbar, da ich einen Verzicht bis zum 08.09.2006 abgeben soll. <!