Fristeinhaltung
Mein Onkel ist gestorben und sein ganzes Erbe besteht nur aus Schulden. Jetzt findet ziemlich am ende der 6 Wochenfrist um das Erbe auszuschlagen ein Termin beim Notar statt an welchem meine Mutter und ihre Geschwister das Erbe ausschlagen. ... Meine Frage nun , muß ich auch an diesem Termin schon das Erbe ausschlagen oder gilt für mich der ich ja nur in der Erbfolge nachrücke wieder die 6 wochen Frist.