Ist diese Testament gesetzlich richtig, wenn man vereinbart die Wechselbezüglichkeit und hebt diese
vom 22.3.2012
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo, Mein Mann und ich erleben gerade die Hölle, wir wohnen im Haus der Schwiegermutter. 13 Jahre lang haben wir geschuftet und geackert und jetzt sind wir plötzlich die Bösen. ... Also es steht: der überlebende Ehegatte setzt zu seinen Erben ein: Sohn und Tochter, je zur Hälfte des Nachlasses. Dann geht es weiter mit einem Vorausvermächtnis: Die Tochter bekommt ein Grundstück und Geld für den Bau und der Sohn, das bestehende Haus samt Immobilie.