Gleichzeitig haben wir für den Fall, dass der jeweils von uns zum alleinigen und unbeschränkten Erben eingesetzte Partner nicht Erbe wird, also dieser vorher verstirbt, jedes unserer 5 Kinder, bzw. deren Ersatzerben nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, zu gleichen Stammanteilen, also jedes Kind zu 1/5, als alleinige und unbeschränkte Erben eingesetzt. ... Des weiteren legte ich dar, dass mein verstorbener Mann in den letzten 10 Jahren und auch während unserer Ehe keine Schenkungen an mich oder meine Kinder vorgenommen hat. Es gab Schenkungen über je einen PKW an seine leiblichen Töchter und die geschiedene Ehefrau.