Folgendes Problem: Meine Großmutter (verwitwet) hatte nur einen sohn (meinen verstorbenen vater) und dieser hat wiederum 2 kinder (mich und meine halbschwester) Nachdem meine Großmutter gestorben ist, wurde das notarielle, "berliner" Testament eröffnet: - die beiden Kinder meiner halbschwester(z.Z. noch minderjährig) wurden als Erben benannt - meine Halbschwester bekam laut Testament ein Lebenslanges Wohnrecht in dem vererbten Haus eingeräumt und wurde als Testamentvollstreckerin eingesetzt Nun meine Frage: Da ich nicht im Testament erwähnt wurde, steht mir laut BGB ein Pflichtteil zu. (Wert des Erbes: ca. 75.000 euro) Trotzdem weiß ich nicht, ob in meinem Falle das Wohnrecht die Immobilie wertlos macht (dh. ob das Wohnrecht hier vom Erbe abgezogen wird) oder aber ob es nicht abgezogen werden darf (soweit ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte, darf ein Wohnrecht nicht vom Gesamterbe abgezogen werden, wenn es erst per Testament in kraft tritt und nicht schon vorher seperat und per notar vereinbart wurde.) ... Womit er ja auch recht hat, FALLS das Wohnrecht angerechnet werden würde (Das Testament wurde 2009 verfasst, war jedoch bis zum Sterbetag bei einem Notar unter verschluss) Vielen lieben Dank im vorraus;-))