Stufenklage, Erbauseinandersetzung, Auskunftspflicht
vom 2.3.2009
160 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Sehr geehrte Damen und Herren, Bruder in 04/2008 verstorben, nicht verheiratet, keine Kinder, lebte mit Frau und dessen Kind zusammen - keine eingetragene Lebenspartnerschaft - es trat gesetzliche Erbfolge ein, Vater hat ausgeschlagen, so dass ich und die Mutter erbten; Bruder stand bis zu seinem Ableben noch in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. ... Der Erblasser hat einen PKW, welcher mit zum Erbe gehört. ... Die Lebenspartnerin meinte daraufhin, wenn meine Mutter nicht unterschreibt, dann erhält sie auch nicht die persönlichen Sachen ihres Sohnes!!