Pflichteil für hinterbliebene Kinder
vom 8.3.2006
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Nach dem Tode des überlebenden Ehegatten von uns sollen unsere Erben sein: a) die beiden ehelichen Kinder des Erschienenen zu 1 (mein Vater) aus erster Ehe, Name und Adr. usw. b)die Mutter der Erschienenen zu 2 (zweite Frau), Name und Adr. usw. (Zur Information: Die Mutter von meiner Stiefmutter ist bereits vor 29 Jahren verstorben, Vater ist auch schon davor verstorben und Geschwister gibt es keine.) ... Frage: Welche Kosten muss ich mir anrechnen lassen?