Aufhebungsvertrag mit Neueinstellung! Soll ich oder soll ich nicht?
beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Ich habe seit 2003 nicht nur an Arbeitstagen unentgeltliche Überstunden erbracht, sondern auch an Samstagen, Feiertagen und Sonntagen, die gemäß dem Arbeitsvertrag gesondert vereinbart werden müssten.