Lohnkürzung im Umwandlungsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Vor meiner Elternzeit war ich ganztags (37,5 Std) im Unternehmen tätig. Während der Elternzeit habe ich als geringfügig Beschäftigte 10 Std. auf Wunsch der Firma gearbeitet. In dieser Zeit wurde die Arbeitszeit von 37,5 auf 40 Std. erhöht, bei gleichem Lohn.