Bedeutet dies automatisch, dass auch meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer 3 Monate beträgt oder si
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
In meinem Arbeitsvertrag steht: "Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zulässig. Verlängert sich diese Kündigungsfrist für die Arbeitgeberin aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer." Bedeutet dies automatisch, dass auch meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer 3 Monate beträgt oder sind es nur 6 Wochen?