Abmeldung wegen verspäteter Krankmeldung / Arbeitnehmerüberlassung
vom 7.4.2011
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ihr Arbeitsvertrag begründet eine Verpflichtung zu arbeiten. Wenn Sie dieser Pflicht z.B. wegen einer Erkrankung nicht nachkommen können, sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren. ... Daher ist es nicht verständlich und eine Verletzung Ihrer Pflicht als Arbeitnehmer, dass Ihre Krankmeldungen jeweils erst abends nach 18 bzw. 21 Uhr erfolgten." 1.