Teilzeit in Elternzeit bei 2 Arbeitgebern und wieder schwanger: was beachten?
vom 17.2.2013
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Ich habe derzeit 2 Arbeitsverhältnisse: 1) AG 1 seit 01/2002 - unbefristeter Vertrag - genehmigte Elternzeit bis 02.08.2013 (keine weitere Verlaengerung moeglich) - Genehmigung zur Arbeit in Teilzeit bei AG 2 wurde am 15.03.2011 erteilt 2) AG 2 seit 04/2011 - unbefristeter Vertrag - Wochenarbeitszeit derzeit 20h - AG 2 weiss, dass die Genehmigung von AG 1 vorliegt Nun bin ich wieder schwanger mit voraussichtlichem Geburtstermin am 20.08.2013. ... Meine Fragen dazu: a) Bis wann muss spaetestens an welchen Arbeitgeber welche Information erfolgen (z.B. ... Auswirkungen auf die Krankenversicherung, da meines Wissens nach die Moeglichkeit zur PKV-Mitgliedschaft trotz Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze nur solange gilt, wie ich in Elternzeit bin. d) Aus welchem Gehalt berechnet sich das Mutterschutzgeld?