Freistellung von der Arbeit im Krankheitsfall bei Leiharbeitsunternehmen
vom 21.9.2018
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Guten Tag, mir wurde in dem Leiharbeitsunternehmen in dem ich angestellt bin mitgeteilt, dass wenn ein Termin bei dem Arzt stattfindet, mein Arbeitszeitkonto für den Termin beansprucht wird und es nicht über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geregelt wird. Desweiteren,wurde ich informiert, dass bei ein Krankenhausaufenthalt beispielsweise über Zwei Wochen, eine Freistellung von der Arbeit vorgenommen wird, und so ein Vorfall nicht über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geregelt wird. Ist der Arbeitgeber verpflichtet meine Lohnkosten und Sozialversicherung weiter zu zahlen bei einer Freistellung.