Wirksamkeit der Stichtagsregelung für Sonderzahlungen
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mein Arbeitsverhältnis gekündigt und würde gerne wissen ob ich ein Anrecht auf die vertraglich festgelegten Sonderzahlungen habe. ... Vertraglich geregelt sind zwei Sonderzahlungen die an einen Stichtag gebunden sind. Sonderzahlung Nr. 1 : „Für Ihre Tätigkeit sowie die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen erhalten Sie eine Vergütung von monatlich Brutto XXXX Euro.