Tarifgebundenheit des Arbeitgebers
vom 20.12.2009
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Der Arbeitgeber lehnte eine Anpassung meines Entgelts auf das im Tarifvertrag festgeschriebene Entgelt ab und gab mir 2007 eine Gehaltserhöhung von 50,- € und 2008 eine Gehaltserhöhung von 100,- €. Die beiden Gehaltserhöhungen entsprachen aber bei Weitem nicht dem, was mir aus meiner Sicht laut Tarifvertrag zugestanden hätte. ... In meinem Arbeitsvertrag steht zudem, dass „Ergänzungen, Änderungen und Kündigungen dieses Vertrages der Schriftform bedürfen“. 3.Welche Ansprüche kann ich rückwirkend gegenüber meinem Arbeitgeber geltend machen?