Fragen zum Wettbewerbsverbot
beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Ich bitte um Beantwortung einiger Fragen zu einem, in meinem Arbeitsvertrag (Graphisches Gewerbe) befindlichen, Wettbewerbsverbot. - Unternehmensgröße des aktuellen Standortes (Deutschland) ca. 15 Mitarbeiter - Unternehmenszugehörigkeit 16 Jahre - Der Arbeitsvertrag (Änderungsvertrag) wurde vor ca. 3 Jahren unterzeichnet. - Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gilt für 1 Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Die "Grundlagen" des Wettbewerbsverbotes scheinen nicht angreifbar zu sein: - Karenzzahlung des Arbeitgebers von 50% der letzten Bezüge - Definierte Strafe bei Verstoß durch den Arbeitnehmer von 100% der letzten Bezüge für jeden Monat des Verstoßes neu beginnend. - Haupttätigkeitsfelder in denen ich mich nicht bewegen darf sind definiert. ... Wie legt sich der „Tätigkeitsbereich" des Arbeitnehmers fest, durch die im Arbeitsvertrag beschrieben Tätigkeiten oder durch die in „der Praxis" tw. abweichenden, „erzwungenen" zusätzlich übernommenen Tätigkeiten? ... Können durch den Arbeitgeber weitere Strafzahlungen (Schadensersatz etc.) geltend gemacht werden?