Heimarbeit / Elternzeit /Gehaltssenkung
beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Nach der Geburt meines ersten Kindes habe ich im Rahmen der Elternzeit unmittelbar nach dem Mutterschutz bei meinem Arbeitgeber in anderer Funktion Teilzeit ausschließlich in Heimarbeit gearbeitet und bekam das Gehalt entsprechend meiner vorherigen Bezahlung umgerechnet auf die neu vereinbarte Stundenzahl (aber ohne Firmenwagen). ... Zudem will mein AG mein Gehalt (also das bisherige hohe Grundgehalt, nachdem sich mein Teilzeitgehalt noch immer berechnet) senken. 2. ... Kann es sein, daß ich Anspruch auf einen Heimarbeitsplatz habe und wie kann ich ihn ggf. begründen und durchsetzen?