www.bdphg.de/informationen/mandantenrundbriefe/mandantenrundbrief_20062.pdf Zur folgenden Passage des BAG-Urteils ein Nachfrage: heißt das nun, dass AGB-rechtlich vereinbart werden kann, dass die wöchentliche Regelarbeitszeit, die bei einer 6-Tage Woche 42,5 Stunden beträgt pro Woche maximal auf 34 Stunden (Direktionsrecht) gesenkt werden kann, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, oder heißt das, dass man den Vertrag AGB-rechtlich auch so gestalten kann, dass die monatliche Arbeitszeit vom Arbeitgeber um bis zu 20% herabgesenkt werden kann und lediglich die monatsdurchschnittliche Wochenarbeitszeit 34 Stunden im genannten Fall nicht unteschreiten darf. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag">§§ 305</a> - <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/310.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 310 BGB: Anwendungsbereich">310 BGB</a> Rn. 54; Reichold RdA 2002, 321, 330 f.; Hanau ZIP 2005, 1661, 1662 ff.) . ... Text=5%20AZR%20535/04" target="_blank" class="djo_link" title="5 AZR 535/04 (2 zugeordnete Entscheidungen)">5 AZR 535/04</a> Einsatz: €40,00 Status: Beantwortet geschrieben am 22.07.2007 11:16:00 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Flexibilsierung der Arbeitszeiten folgende Fragen: Habe ich das (BAG-Urteil) richtig verstanden: Ich kann etwa mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßig wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbaren und vertraglich festlegen, dass ich in meiner Eigenschaft als Arbeitgeber, wenn es die Auftragslage aus meiner Sicht erfordert, berechtigt bin die durchschnittliche monatlich (bezahlte) Arbeitszeit um 20% zu kürzen (also im Durchschnitt auf 32 Stunden pro Woche).