Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde zum 31.12.2006 kündigen, um eine neue Stelle ab dem 1.1.2007 anzutreten. Habe ich noch Anrecht auf das Weihnachtsgeld? Laut Az.: 4 Sa 1436/04 hat der Anspruch, der zu den Fetstagen noch beschäftigt ist, was ich ja wäre, obwohl ich zu dem Zeitpunkt meinen Resturlaub nehme.