Dienstleistungsvertrag - muss ein langjähriger Vertrag schriftlich gekündigt werden.
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Auf Grund einer Krebserkrankung musste ich 2013 meine Tätigkeit für ein Unternehmen beenden und bin seitdem Frührentner. Um mir etwas dazu zu verdienen, wurde 2013 von meinem bisherigen Arbeitgeber ein Dienstleistungsvertrag mit der Firma meiner Frau geschlossen, für die ich im Homeoffice arbeite. Der ursprüngliche Vertrag war zunächst auf ein Jahr befristet, wurde einmal schriftlich bis zum 31.12.2016 verlängert.