Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ihre Arbeitszeit und der Lohnanspruch hängen von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Es spricht aber alles dafür, dass das Verhalten Ihres AG rechtswidrig ist. Wenn Ihre Arbeitskraft nicht abgerufen wird, liegt dies im Risikobereich des AG.
Sie müssen auch während einer Zeit ohne Verwendung weiter bezahlt werden. Welchen Lohn Sie verlangen können, hängt wie gesagt von Ihrem Vertrag ab. Es kann sein, dass Sie in der Zeit ohne Einsatz nur Anspruch auf den vertraglichen Grundlohn ohne Zuschläge haben.
Keinesfalls ist es aber zulässig Urlaub abzuziehen und Minusstunden zu schreiben. Sie müssen so behandelt werden, als hätten Sie gearbeitet. Ihrem Arbeitszeitkonto sind also auch für die Zeit 18.12-12.1 die üblichen Stunden gutzuschreiben. Sie müssen nichts nacharbeiten.
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