Fixum ins Verdienen ???
vom 8.10.2007
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Er erhält für jeden durch seine Tätigkeit zustande gekommenen Geschäftsabschluß, eine Provision in Höhe von 15 % des Umsatzes. (2) Grundlage für die Berechnung der Provision ist der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) abzüglich Rabatte und sonstige Sonderkosten (Grafikerfassung etc), (3) Der Anspruch auf Provision gilt als erworben, wenn die Kundenzahlung eingeht und zwar nach dem Verhältnis des eingegangenen Betrages.