Guten Tag, ich habe eine kurze Nachfrage bezüglich der Kündigungsfrist von befristeten Arbeitsverträgen auf Grundlage des TV-Ärzte/VKA. Im Wortlaut ist mein Arbeitsverhältnis "wegen Vorliegen eines sachlichen Grundes nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge [...]in der jeweiligen Fassung i.V.m. §31 TV-Ärzte/VKA befristet bis zum [...] zur zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt." ... Mir wurden bisher unklare Aussagen gemacht, wobei es u.a. hieß, dass die 6 Wochen geltende Kündigungsfrist aus §35 auf die 3 Monate zugerechnet wird, was einer Frist von knapp 4,5 Monaten entsprechen würde. § 31 Befristete Arbeitsverträge (5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit be- trägt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeits- verhältnissen bei demselben Arbeitgeber von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats, von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate, von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.