Neuer Job während widerruflicher Freistellung (im Rahmen einer Kündigung)?
Weitere Fakten dazu: Der Arbeitsvertrag beinhaltet: - Nebentätigkeiten während des Anstellungsverhältnisses müssen gemeldet werden und sind vom Arbeitgeber zu genehmigen - Es besteht ein Wettbewerbsverbot während des Anstellungsverhältnisses - Kündigung ist zwei Monate zum Monatsende unter Anrechnung der noch zustehenden Urlaubstage möglich Die Kündigung vom 30.05. beinhaltet - Kündigung wegen dringender betrieblicher Gründe - Lohnfortzahlung ist nicht erwähnt. - Angebot einer Abfindung (0,5 Monatsgehälter pro Jahr des Arbeitsverhältnisses) gem. § <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1a KSchG: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung">1 a KSchG</a> bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/KSchG/4.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 4 KSchG: Anrufung des Arbeitsgerichtes">§4 KSchG</a> - Sofortige Freistellung (habe alle Arbeitsmittel bereits abgegeben) unter Fortzahlung der Vergütung. ... a) Kann ich für die Zeit der Freistellung als freier Berater gegen Bezahlung bei einem neuen AG tätig sein und den Arbeitsvertrag zum 01.08. unterschreiben? b) Kann ich einen Arbeitsvertrag zum 01.08. beim neuen AG unterschreiben und vorher auf freiwilliger Basis beim AG arbeiten und dies durch einen SignUp-Bonus vergüten lassen?