Da mein Gehalt über dem dort gültigen Tarif aber weit unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetztlichen Rentenversicherung liegt, auch wenn ich es auf z.B. 40 Stunden hochrechne, habe ich damals einen AT-Vertrag bekommen. In dem Vertrag sind folgende Regelungen zur Arbeitszeit enthalten: "Die Mitarbeiterin erhält als Vergütung für ihre gesamte Tätigkeit ein Bruttojahresgehalt von xxx, zahlbar in 12 gleichen Raten jeweils zum Monatsende. ... Mein Chef ist der Meinung, als ich ihm berichtet habe, dass ich meine Aufgaben in meiner Arbeitszeit nicht mehr mit der Sorgfalt erledigen kann, mit der ich sie gerne erledigen möchte, dass 20% unbezahlte Überstunden bei einem AT-Vertrag gesetzlich möglich seien, also quasi, dass ich verpflichtet sei, unentgeltlich 5 Überstunden pro Woche zu leisten.