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158 Ergebnisse für frist urlaub arbeitgeber firma

Überstunden werden nicht anerkannt
vom 1.7.2005 15 € Historischer Preis
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Mein Mann ist seit nunmehr 7 Jahren bei ein und demselben Arbeitgeber angestellt. ... Zuzüglich wurde ihm ein Urlaubs- u. ... Zum 01.08.2004 hat die Firma wohl Insolvenz angemeldet und der Junior hat die Firma unter anderem Namen weitergeführt.
Überstunden abbauen statt auszahlen - rechtmäßig?
vom 16.10.2013 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Seit ich im Betriebsrat war durfte ich keinen Minute länger bleiben und alle anderen der Firma durften bis auf weiteres Überstunden machen selbst ohne zu fragen. ... Ich habe auch den Vorschlag gemacht, den bewilligten Weihnachtsurlaub von 4 Tagen, als unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Firmenverkauf
vom 1.8.2008 30 € Historischer Preis
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Meine jetziger Arbeitgeber will unsere Firma mit samt Peronal an an eine andere Firma verkaufen, ohne uns Mitarbeitern eine andere Alternative aufzuzeigen. ... Kann ich gezwungen werden, zu einer anderen Firma zu wechseln, deren Konditionen und Firmenphilosophie wesentlich schlechter ist, als die der jetzigen Firma? ... (kein Weihnachtsgeld, weniger Urlaub, keine Betriebsrente, keine Zulagen für Sonn- und Feiertage u.s.w.)
Sind mündliche Nebenabreden bezüglich des Arbeitsvertrags zulässig und kann ich meine Überstunden ab
vom 4.3.2013 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Für Bereitschaften unter der Woche musste ich keinen Urlaub schreiben (damit meiner Meinung nach abgegolten),für Bereitschaften am Wochenende gab es keinen Ausgleich. ... Zugabe: Ich bin nun wahrscheinlich die letzten Tage nicht mehr in der Firma, weil krank geschrieben (kein Fake!). ... Ich habe nur 20 Arbeitstage Urlaub laut Vertrag (also das absolute Minimum).
Kündigung, Abfindung, Auszahlung Urlaubstagen.
vom 22.5.2013 80 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich arbeite seit Oktober 2010 bei einer Firma. ... Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. ... - Letztes Jahr habe ich keine Urlaubstagen von 2012 gebraucht (habe in 2010 und 2011 nur gearbeitet und kein Zeit gehabt für Urlaub).
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde möglich?
vom 27.1.2005 25 € Historischer Preis
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Hallo Die Firma in der ich arbeite ist keine KG oder GmbH ect. wir sind ca.30 Arbeitnehmer.Ich bin festangestellt als Industriebuchbinderin abwohl ich eine angelernte Kraft bin.Laut Vertrag wäre meine Kündigungsfrist 4 wochen zum ende eines Monats.Doch die Art und Weise wie es in der Firma zugeht machen mich krank.Ich will dort nicht mehr hin und habe mich deshalb woanders beworben. Diese Firma will das ich jetzt zum 1.2. anfange.Was ich auch vorhabe.Reicht es aus für eine Fristlose kündigung, das mein Magen mir übel mitspielt und ich manchmal glaube ich müsse bald"Amok" laufen? ... Urlaub gibt es nur wenn es dem Chef genehm ist und wir arbeiten jede Woche länger obwohl er uns auf 7 stunden die Woche gesetzt hat,weil es angeblich nicht soviel zutun gäbe.Ich kann nicht normal mit meinem Chef darüber sprechen.Was kann ich tun Ist das grund genug für eine fristlose Kündigung?
Überstunden und lange Arbeitszeiten
vom 3.2.2013 60 € Historischer Preis
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Doch einen Tag zuvor hat er mir wieder den Urlaub gestrichen. Bei Kollegen läuft dies mündlich und die dürfen ihren Urlaub auch nehmen, ohne dass der Chef ihnen den Urlaub verweigert. ... Da ich mehr als 200 Überstunden habe, Resturlaub von 2012 und den anteiligen Urlaub von 2013, möchte ich dies gerne noch nutzen und somit die Zeit überbrücken, da ein Arbeiten in der Firma nicht mehr psychisch für mich möglich ist.
Burnout, Kündigung und viele Fragen!
vom 7.11.2008 100 € Historischer Preis
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In Absprache mit meiner Frau habe ich mich vor dem Urlaub dazu entschieden diese Firma zu Gunsten meiner Gesundheit zu verlassen und ich habe Ende September fristgerecht zum 31.12.2008 gekündigt. ... Die durch meinen Anwalt gesetzte Frist zur Zahlung wurde nicht eingehalten. - Zusätzlich wurden steuerlich die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte für die Monate Juli bis Oktober geltend gemacht. ... - wie soll ich meinem Arbeitgeber gegenüber bezüglich seiner Kündigung reagieren, da ich den Firmenwagen wegen der vereinbarten privaten Nutzung noch bis 31.12.08 nutzen wollte.
Widerrufliche oder Unwiderrufliche Freistellung?
vom 21.10.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ein paar Tage später hat bei mir eine neue Firma angefragt hat, ob ich schon am 01.11.2009 anfangen kann zu arbeiten. Daraufhin habe ich eine schriftliche Bestätigung der Freistellung bei meinem jetzigen Arbeitgeber angefordert. ... Mit freundlichen Grüßen Arbeitgeber Im Arbeitsvertrag steht: a) Erwerbsnebentätigkeiten des Arbeitnehmers bedürfen der Genehmigung durch den Arbeitgeber. b) Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer die Ausübung irgendwelcher Nebenbeschäftigungen – auch unbesoldeter Ehrenämter, sofern deren Übernahme nicht die gesetzliche Pflicht ist – zu untersagen, wenn dadurch seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber beeinträchtigt wird oder die Interessen der Gesellschaft verletzt werden.
Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag - was ist besser?
vom 17.1.2007 50 € Historischer Preis
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Mir wurde gesagt, dass mir meine Firma auch gleich eine Kündigungsschutzklage ausstellt, sodass ich keine Arbeitslosengeld-Sperre bekomme. Meine Eckdaten zur Firmenzugehörigkeit: -Ich bin 42 Jahre -am 1.3.07 8 Jahre beschäftigt -am 21.3.07 endet meine Elternzeit -während der Elternzeit habe ich reduziert (24 Stunden die Woche gearbeitet) -vor meine Elternzeit war ich als Team Leader beschäftigt -im Juli 2006 ging meine Firma an die Börse -450 Mitarbeiter -während der Elternzeit wurde mein Gehalt den reduzierten Arbeitszeiten angepasst aber nicht als solches gekürzt Nach der Elternzeit werden mir folgende Optionen gewährt (Habe meine Arbeitskraft wieder voll angeboten): Stelle als Mitarbeiterin (ohne Führungsaufgaben oder Perspektive auf eine solche oder ähnliche)diese ist gekoppelt mit mit Gehaltseinbußen von ca. 40% oder aber einen Aufhebungsvertrag. ... Aufhebungsvertragsangebot in Stichworten: -AV endet aus betriebsbedingten Gründen zum 30.06.2007, -Abfindung € 24.300,- (monatliche Gehalt vor der Elternzeit € 4.049,94 während der EZ ca. 2.500,-), -sofortige Freistellung, -gutes, berufsförderndes Zeugnis, -Übertragung der DV, -Urlaub etc. abgegolten Meine Fragen: Gibt es für mich wirklich nur die Alternative „Aufhebungsvertrag oder schlechteren Job“?
Darf er mir einfach den lohn 2 mal kürzen?
vom 19.8.2006 20 € Historischer Preis
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hallo ich bin als dachdecker tätig und nun seit etwas über 10 jahren in der firma die immer ca 10 mitarbeiter beschäftigt.seit 2 jahren habe ich probleme mit einer steissbeinfistel was heist,ich war 2005 27 wochen krank incl. lohnfortzahlung allerdings nicht am stück sondern in 2 gleichen teilen. nachdem ich dann letztes jahr das erste mal wieder gesundgeschrieben war hat mir mein chef den stundenlohn von 15,55 auf 14,70 gekürzt ohne überhaupt mit mir darüber zu reden oder mich drauf aufmerksam zu machen was ich auch leider erst auf der abrechnung januar 2006 bemerkt habe.ich habe dann ca 2 monate gearbeitet und dann hat sich die wunde erneut entzündet und somit musste ich wieder zum arzt.dann habe ich im januar 2006 wieder mit der arbeit angefangen und mein chef hat mich vor die wahl gestellt entweder ich verzichte auf meinen resturlaub von 11 tagen oder ich verzichte auf meinen arbeitsplatz.ich willigte natürlich ein da mich mein chef immer wieder nieder macht er wird mir meinen arbeitsplatz nicht weiterhin freihalten u.s.wich habe natürlich aufgrund der ersten lohnkürzung auch weniger krankengeld bezogen.dann gings weiter und die wunde musste erneut operiert werden im märz 2006.jetz am 15.8.2006 bin ich offiziell wieder gesund geschrieben und musste auch gleich ins büro wo er mir diesmal mitteilte:das er mir meinen lohn jetzt auf 13,64 kürzt mit der begründung das ich so lange krank war. wenn ich wieder die alte leistung bringen werde würde er mir meinen alten lohn zahlen was er aber schon mal bei der letzten kürzung sagte und es nicht einhalten wird was er auch anmerkte.mein lohn war nie leistungsbezogen und ich habe immer meine arbeit pflichtbewusst und vorausdenkend erledigt. ich habe nie um den stundenlohn von 15,55 gebeten den hat er mir von ca 5 jahren von sich aus bezahlt weil er mit meiner arbeit immer sehr zufrieden war und jetz soll ich für 13,64 die gleichen arbeiten machen was mich doch etwas zornig macht.er hat zu guter letzt angemerkt das ich doch kündigen soll wenn es mir nicht gefällt da es (angeblich) in seinem ermessen liegt was er mir zahlt.ich habe leider keinen berufsrechtschutz weil wir immer super klar gekommen sind aber jetzt wirtschaftet er mich kontinuierlich finanziell in den ruin damit ich selber kündige und er keine abfindung zahlen muss was er auch in einem persönlichen gespräch hinter den blumen angemerkt hat.ich denke nicht, das ich mir sowas bieten lassen muss und somit halt meine fragen: 1. darf er mir einfach den lohn 2 mal kürzen obwohl ich die gleichen arbeiten erledige wie vorher? ... 3.kann ichden zuwenig gezahlten lohn und urlaub einklagen?
Kündigung und Anwartschaft
vom 28.2.2015 45 € Historischer Preis
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3. ich bin nun noch krankgeschrieben und habe noch 71 Überstunden, sowie 10 Tage Urlaub. ... Der Geschäftsführer der Firma befindet sich in Elternzeit. ... Kann ich die Fristen irgendwie waren, um das ggf. später zu tun?
Musterverträge für kurzfristig Beschäftigte
vom 10.2.2015 50 € Historischer Preis
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Hallo, ich bitte um die Erstellung von 2 Musterverträgen für 1) eine kurzfristig Beschäftigte mit Start ab 1.1. mit einem Stundenlohn von 10,-. Der Einsatz erfolgt unregelmäßig und an nie mehr als 1-3 Arbeitstagen pro Woche. 2) eine kurzfristig Beschäftigte mit Start Im Jahr 2014 und Weiterbeschäftigung im Jahr 2015 mit einem Stundenlohn von 10,-. Der Einsatz erfolgt unregelmäßig und an nie mehr als 1-3 Arbeitstagen pro Woche.
Befristeter AV
vom 15.6.2015 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe dann in verschiedenen Salons gearbeitet (obwohl mein Vertrag nur für einen festen Salon war) und dann nach der Befristung in einem anderen Salon der Firma. ... Oder war ich schon mal in der Firma beschäftigt und die Befristung ist sowieso ungültig? ... Urlaub wird übrigens normal übernommen....von der anderen Firmengruppe, außerdem hieß es das ich für den Januar keinen Urlaubsanspruch habe, da ich erst am 12. angefangen habe!
Freistellung zur Bewerbung
vom 27.6.2019 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da eine Übernahme in meiner Firma unwahrscheinlich ist (man mus sich intern neu bewerben), bzw. die Stellen mir nicht zusagen und eine Zusage sowieso nicht garantiert werde, habe ich mich entschlossen mich neu umzuschauen. ... Mein Arbeitgeber hat mich deshalb aufgefordert für diese Gespräche Urlaub einzureichen. Meine Frage ist nun ob es nun gerechtfertigt ist, dass ich meinen Urlaub einreiche, oder ob ich dennoch außerhalb der 1-Monats frist freigestellt werden muss, bzw. welche möglichkeiten ich habe, da ich es nicht einsehe meinen Erholungsurluab dafür zu "Opfern".