Verkürzung der Kündigungsfrist bei Eigenkündigung
vom 17.2.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Wenn ich den Inhalt meines Vertrages richtig verstanden habe, gilt der Tarifvertrag über dem Arbeitsvertrag. ... Während vermutlich generell eine längere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer günstiger ist, ist in meinem individuellen Fall eine Verkürzung, die laut Tarifvertrag dann möglich wäre, die günstigere Lösung.