Zwar konnten die Vorwürfe nicht belegt werden und letztlich konnte ich die Gl. von meiner Unschuld überzeugen, da ich jedoch zu dem Zeitpunkt in der Probezeit war, wurde mir dennoch gekündigt, mit der Aussage, man wolle "Frieden im Betrieb". ... Bezüglich der arbeitsrechtlichen Situation ist bereits ein Anwalt aktiv, da die erneute Probezeit widerrechtlich war, ich Kündigungsschutz genieße und nachweisbar kein Kündigungsgrund vorliegt. ... Außerdem war mein Vertrag auf 1 Jahr befristet, das dieser verlängert wird, ist aufgrund des nunmehr stark beschädigten Verhältnisses zur Leitung ausgeschlossen.