Aufhebungsvertrag ohne Abfindung - Sperrzeit ALG I
Im Vertrag wurde bewusst wie folgt formuliert: "(...) dass das Anstellungsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Mitarbeiter aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum xx.xx.2008 enden wird. (…)" Eine Abfindung wurde nicht gezahlt, allerdings wurde ich unter Fortzahlung des Gehalts für die letzten beiden Monate bis zur vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellt. ... Ich hatte mich zuvor informiert, dass eine Abfindung auf den ALG-Bezug angerechnet würde und dass es sehr wichtig sei, dass im Aufhebungsvertrag auf den Hinweis zur Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geachtet wird.