Anspruch / Erhalten von einer unbefristeten Arbeitsgenehmigung EU
Ich bin insgesamt seit fast 4 Jahre in Deutschland: 01.04. 2009 - 31.03.2010 - Angestellter / sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 02.01.2009 - 31.03.2009 - Arbeitsuchend 01.04.2006 - 01.01.2009 - Student Seit 29.01.2010 bin ich aufgrund meines befristeten Arbeitsvertrages von meiner Firma freigestellt und bereits ab 01.04.2010 als arbeitslos angemeldet. ... Mein Vertrag wird seitens des Arbeitgebers nicht weiter fortgesetzt, so dass ich laut Arbeitsagentur praktisch keinen Anspruch auf eine Umwandlung meiner aktuellen Arbeitsgenehmingung in eine unbefristete Arbeitsgenehmingung haben kann. Dafür solle ihr einen Nachweis über eine weiterhin bestehende Beschäftigung (bspw. verlängerter Arbeitsvertrag) vorliegen.