Kundenschutzklausel -ist mit einer Vertragsstrafe zu rechnen?
vom 18.11.2012
65 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
In Karls Arbeitsvertrag findet sich folgendes: „§ 17 Kundenschutzklausel Karl sichert zu (BAG AP 25 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, beschränkte Kundenschutzklausel) sich nach seinem Ausscheiden nicht aktiv um Kunden der XYZ GmbH zu bemühen, diese weder an sich zu ziehen, noch sie zu umwerben."