Urlaubsanspruch nach neuem Teilzeitvertrag
vom 11.7.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Ab Januar endet meine 3 jährige Eltern-Zeit und ich möchte zunächst meinen Resturlaub in Anspruch nehmen und anschließend wieder an meine Arbeitsstelle zurück. Diesmal werde ich allerdings einen neuen Vertrag erhalten und dann auch nicht mehr Voll- sondern Teilzeit arbeiten. Meine Frage lautet nun: ist es rechtens den Resturlaub, erst nach Vereinbarung des neuen Teilzeitvertrages zu genehmigen bzw. zu festzulegen und ihn dann auch nach dem angepassten Honorar des neuen Vertrages abzurechnen/auszuzahlen obwohl dieser mir noch von meinem Vollzeit Vetrag zusteht?