Wenn diese wegen Urlaub, Krank oder dergleichen einmal nicht erreicht werden, soll das Gehalt auf den Mindestlohn aufgestockt werden. In meinen Vertrag steht aber bisher wie folgt: §4 Bezüge 1: Die in der nachfolgenden Absätzen getroffenen Vereinbarungen sind vertraulich zu behandeln. 2: Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Grundvergütung von 1800€ (in Worte...) brutto, welche zwölfmal im jährlich rückwirkenden, spätestens am 15. des Folgemonats, durch Überweisung ausgehzahlt wird.