In seinem Vertrag steht eine Klausel, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 2 Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht wurden. ... Die Auszahlung des Nettoarbeitsentgelts erfolgt in bar oder bargeldlos auf das Konto des Arbeitnehmers. §17 Ausschluss- / Verfallfrist Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 2 Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden. Lehnt die in Anspruch genommene Vertragspartei den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sich nicht innerhalb von 2 Wochen seit der Geltendmachung schriftlich, verfällt der Anspruch, wenn er nicht binnen einer Frist von weiteren 2 Monaten -- ab Zugang der Ablehnung oder im Fall des Schweigens nach Ablauf der 2-Wochen-Frist -- gerichtlich geltend gemacht wird. §20 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Auf das Arbeitsverhältnis findet kein Tarifvertrag Anwendung.