Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der letzte Tag an dem die Kündigung zugehen muss, ist Dienstag, der 03.12.2019.
Der Tag des Zugangs wird nicht mit berechnet ( § 187 I BGB
). Ab dem Folgetag läuft die Frist von 28 Tagen, so dass im Beispiel die Kündigungsfrist dann mit Ablauf des 31.12.19 endet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
21. November 2019
|
15:14
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht