Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - Vertragsstrafe?
vom 1.9.2021
für 34 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Vertraglich ist eine zweiwöchige Kündigungsfrist vereinbart worden. ... Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Grund zur fristlosen Kündigung ausscheidet." Meiner Rechtsauffassung nach müsste ich keine Vertragsstrafe befürchten, da ich das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist auflöse.