Meine Frau hat einen Arbeitsvertrag, der folgende Bedingungen spezifiziert: Arbeitszeit reduziert: 163.13 Stunden / Monat. ... (Dies hat sie unternommen, um auch Zeit für die Weiterbildung zu haben, ohen immer mehr in Minuszeiten zu kommen) Tägliche Sollarbeitszeit: 7,5h --> Der Arbeitgeber hat, mit einer Ankündigungszeit von 1 Monat, jederzeit das Recht, aus betrieblichen Interesse, die festgelegte Verteilung der Arbeitszeit zu ändern. Schichtzeiten: Früh: 06:00 - 14:15; Spät: 14:00 - 22:15; Nacht: 22:00 - 06:15 --> Entsprechend der Betriebsvereinbarung zum Arbeitsmodell sind die Mitarbeiter im Rahmen der geltenden bestimmungen zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet, sofern es die betrieblichen Verhältnisse erfordern. --> Es können vom zuständigen Vorgesetzten abteilungsweise unterschiedliche Arbeitszeiten festgelegt werden.