kündigung vor dem antritt einen Festanstellung arbeite vertrag
vom 8.12.2017
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Bis zum Ablauf der Probezeit kann, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Beschäftigungsmonats von beiden Seiten gekündigt werden. Fragen: a) ist es möglich - laut dieses paragraph - das ich vor dem antritt den vertrag kundigen kann? b) ist es möglich das ich den ersten Arbeitstag den vertrag kundige und nur vier Wochen dort arbeiten muss ?