Keine Einigung der Arbeitszeit mit Arbeitgeber nach der Elternzeit
vom 2.1.2022
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Volkan Ulukaya / Frankfurt am Main
Zuvor war ich Vollzeit beschäftigt - meine Arbeitszeit begann täglich um 7.30 Uhr. ... Kann er bestimmen, dass ich nun an zwei Tagen die Woche bis 17.30 Uhr arbeiten soll, obwohl ich in Vollzeit nur einmal wöchentlich bis 17.30 Uhr gearbeitet habe? ... Ist es sinnvoll, meine Elternzeit zu verlängern und Teilzeit in Elternzeit zu beantragen?