Kündigungsfrist einer ordentliche Kündigung - nächst möglicher Termin?
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Die Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Solche Verlängerungen der Kündigungsfrist hat auch der Arbeitnehmer bei Kündigungen gegenüber dem Arbeitgeber einzuhalten. (2) Die Kündigung muß schriftlich erfolgen" Die Mitarbeiterin kündigt am 13.03.2014 schriftlich zum nächstmöglichen Termin. ... Wie ist jetzt die Berechnung, ist die Verlängerung gem. § 622 BGB eine VERLÄNGERUNG der arbeitsvertraglichen Frist, oder ist die Verlängerung gem. § 622 BGB die KÜNDIGUNGSFRIST?