Kündigung in Probezeit nach Krankheit
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian D. Franz / Frankfurt
Ich: Kleinunternehmen mit weniger als 5 Beschäftigten Arbeitsvertrag sieht vor : 2 wöchige Kündigungsfrist im Rahmen der Probezeit (Probezeit 6 Monate) - Kündigung zur Mitte oder zum Ende des Monats Arbeitnehmer: seit 5 Monaten beschäftigt, seit 10 Tagen krank geschrieben Kündigungsgrund: Üble Nachrede, weitererzählen von Geschäftsinterna (nicht nachweisbar, da keine der Zeugen zu offiziellen Aussagen bereit), schlechte Arbeitsleistung (nur schwer nachweisebar) Angegebener Kündigungsgrund auf Kündigung: keiner geplanter Übergabetermin für fristgerechte Kündigung: erster Tag der Genesung / erster Arbeitstag Mir ist die Problematik der krankheitsbedingten Kündigung während der Probezeit bewusst.