Dies teilte auch der Arbeitgeber auf Nachfrage mit: "Der Anspruch auf die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ist für die Beschäftigten in § 22 des TV XXXX NRW geregelt. ... Mein Vertrag läuft, wie der aller Kolleginnen und Kollegen in diesem pädagogischen Arbeitsfeld leider Jahr für Jahr zum Ende des Monats Juli aus. ... um eine anteilige Zahlung unter dem Hinweis, dass andernfalls diejenigen, deren Vertrag normal auslaufe, gegenüber anderen Beschäftigten benachteiligt seien.