Teizeit in Elternzeit - gleichwertige Tätigkeit, TZ-Vertrag
vom 12.2.2016
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Da es sich bei Teilzeit in der Elternzeit um einen eigenständigen Vertrag handelt, wäre es möglich ein geringeres Gehalt zu vereinbaren und dafür einen Kinderbetreuungszuschuß zu verhandeln, der als zusätzliche AG-Leistung steuer- und svfrei ist?