Arbeitszeit auf Basis § 11 (2) TVöD befristet für zunächst 5 Jahre reduzieren. ... Man könne insofern meinen Arbeitsvertrag nicht uneingeschränkt von vorn herein für den von mir gewünschten Zeitraum ändern, sondern würde ihn mit einer Klausel versehen, welche zwar grundsätzlich die 5-jährige Dauer der Teilzeitarbeit beinhaltet allerdings mit der Einschränkung, dass diese Arbeitsvertragsänderung nur solange Gültigkeit besitzt, wie ich tatsächlich auch im Jobcenter eingesetzt bin. ... Meine Frage ist nun die, ob mein AG die Änderung des Arbeitsvertrages auf Teilzeit verweigern kann, wenn ich die befristete Vertragsänderung nur ohne einschränkende Klausel akzeptiere ?